AGB der Pfauenbier GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pfauenbier GmbH 

Getränkelieferung

Lieferungen erfolgen franko ins Parterre und in den ersten Stock bzw. die erste Kelleretage, sofern vor Ort kein Lift vorhanden ist. Leergutretouren müssen sortiert in den ursprünglichen Harassen bereitgestellt werden. Einwegglas und Dosen können nicht zurückgenommen werden.

Bei Lieferungen unter CHF 200.00 Warenwert, wird ein Transportkostenbeitrag von CHF 25.00 erhoben.

Als Vollretouren können nur sortenreine, unangebrochene und ungeöffnete Gebinde in einwandfreiem Zustand akzeptiert werden. Einwegbiere im Karton können nicht retourniert werden. Spirituosenflaschen können nur mit unbeschädigtem Originalverschluss zurückgenommen werden.

Die Ablaufdaten müssen noch drei Monate ab Rücknahme Gültigkeit aufweisen (mit Ausnahme von bei der Produktion kürzer datierter Ware). Es können nur bei der Pfauenbier GmbH bezogene Artikel retourniert werden.

Ausschliessliche Leergutfahrten werden in allen Gemeinden mit Seeanstoss Zürichsee mit Fr. 35.- in Rechnung gestellt. Ausserhalb mit Fr. 50.-.

Wird mehr als die Hälfte der bezogenen Waren retourniert und/oder die vereinbarten Termine nicht eingehalten, wird zusätzlich eine Aufwandsentschädigung von mindestens CHF 25.- verrechnet.

Harassen und Fässer mit Aufdruck „Pfauen“ oder „Pfauenbier“ sind Eigentum der Pfauenbier GmbH und können weder veräussert, belehnt, noch verpfändet werden.

Festmaterial

Festmaterialien sollten frühzeitig bei uns reserviert werden und müssen in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand retourniert werden. Andernfalls kann von der Pfauenbier GmbH Reparatur und/oder Reinigung in Rechnung gestellt werden und der Anspruch auf den erhobenen Depotbetrag entfällt. Bei Verlust wird der Neuwert in Rechnung gestellt. Festmaterialien werden nicht ohne Getränkebestellung vermietet.

Der Mietpreise ist auch dann zu entrichten, wenn der geplante Anlass aus irgendwelchen Gründen nicht abgehalten werden konnte. Der Mietpreis wird für die geplante Mietdauer in Rechnung gestellt.

Unser Material ist feuer- und elementarschadenversichert. Eine allfällige Randalierungsversicherung hat der Kunde abzuschliessen.

Das Mobiliar bleibt Eigentum der Pfauenbier GmbH und kann weder veräussert, belehnt, noch verpfändet werden.

Bier mit eigener Etikette

Auftragsvolumen kann +/- 10% abweichen.

Die ausgelieferte Menge an Flaschen kann bis -10% von den bestellten Etiketten abweichen. Der Etikettendruck gilt daher als eigener Aufragt. Auftragsbiere mit eigener Etikette werden nicht zurückgenommen.

Bier-Abo

Lieferbedingungen: Mindestalter 18 Jahre mit festem Wohnsitz im Liefergebiet. Zahlung gegen Vorkasse/Rechnung. Bereits bezahle Abos, werden nicht zurückerstattet. Die Vertriebspartner und Pfauenbier GmbH übernehmen keine Haftung von Verlust und Beschädigung nach Ablieferung am Zielort.

Die Auslieferung erfolgt jeweils in den genannten Zeitfenstern. Einzelne Liefergebiete können nicht am kommunizierten Liefertag ausgeliefert werden. Es gelten die Liefertouren der Vertriebspartner. Eine Lieferung auf einen gewünschten Zeitpunkt ist nicht möglich.

Sollte ein Abo bis 10 Tage vor Auslieferdatum nicht einbezahlt sein, so verschieben wir den Start um einen Monat.

Rechnung

Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, ab Datum der Rechnungsstellung. Überweisunsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

Die Pfauenbier GmbH behält sich vor, bei Zahlungsverzug eine Mahngebür von Fr. 20.- für die Umtriebe zu erheben.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtstand ist Rapperswi-Jona.

Rapperswi-Jona, 1. Jan  2012